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   BVerwG, 09.09.1976 - II WBW 1.75   

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BVerwG, 09.09.1976 - II WBW 1.75 (https://dejure.org/1976,622)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1976 - II WBW 1.75 (https://dejure.org/1976,622)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1976 - II WBW 1.75 (https://dejure.org/1976,622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrbeschwerdeverfahren - Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens - Verwaltungsrechtsweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 153; ZPO § 578 Abs. 1, §§ 580, 582, 584

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 188
  • NJW 1977, 642
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77

    Wiederaufgreifen des Verfahrens - Leistungsbewertung eines Soldaten -

    Ein als "Restitutionsklage" bezeichneter Antrag vom 23. Oktober 1975 auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist durch Beschluß des 2. Wehrdienstsenats vom 9. September 1976 - 2 WBW 1/75 - als unzulässig verworfen worden.

    Soweit Wiederaufnahmegründe in entsprechender Anwendung des § 580 ZPO in Betracht kommen könnten, seien diese bereits in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1976 - 2 WBW 1/75 - berücksichtigt worden.

    die Akten des 2. Wehrdienstsenats 2 WBW 1/75,.

  • BVerwG, 25.07.1984 - 2 WBW 1.84

    Rechtsmittel

    Für das Begehren des Antragstellers, das auf die Wiederaufnahme eines gemäß § 21 Abs. 1 und 2, § 22 i.V.m. § 17 Abs. 1 WBO rechtskräftig abgeschlossenen Antragsverfahrens gerichtet ist, gilt § 153 VwGO entsprechend, der seinerseits auf die Vorschriften des Vierten Buchs der Zivilprozeßordnung (§§ 578 bis 591 ZPO) verweist (BVerwGE 53, 188).

    (BVerwGE 53, 188, 191 [BVerwG 09.09.1976 - II WBW 1/75]; BVerwG Beschluß vom 29. Juli 1981 - 2 WBW 1/81 - m.w.N.).

  • BVerwG, 17.10.1983 - 2 WBW 1.83

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Antrag auf einstweilige Anordnung

    Für die in der Wehrbeschwerdeordnung nicht geregelte Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in Wehrbeschwerdesachen ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats § 153 VwGO entsprechend anzuwenden (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1976 - 2 WBW 1/75 -, vom 15. Dezember 1977 - 2 WBW 1/74 -, vom 21. Oktober 1976 - 2 WBW 1, 2/76 - und vom 26. Oktober 1978 - 2 WBW 1/78).
  • BVerwG, 21.03.2006 - 2 A 2.05

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens bei Vorliegen einer rechtskräftigen

    Hierauf kommt es nicht an, weil die Antragstellerin mit ihrem Wiederaufnahmeantrag nicht einmal schlüssig dargelegt hat, in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt zu sein (Beschluss vom 9. September 1976 - BVerwG 2 WBW 1.75 - BVerwGE 53, 188 ).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 40.06

    Antragsverfahren; Handlung; Maßnahme; Unterlassung

    Eine Fortführung des Wehrbeschwerdeverfahrens BVerwG 1 WB 33.05 kommt schließlich nicht unter dem Gesichtspunkt einer - auch in Wehrbeschwerdesachen grundsätzlich statthaften (vgl. Beschluss vom 9. September 1976 - BVerwG 2 WBW 1.75 - BVerwGE 53, 188) - Wiederaufnahme des Verfahrens (entsprechend § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO) in Betracht.
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WBW 1.94

    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags in Wehrdienstangelegenheiten -

    Der Umstand, daß das Antragsverfahren durch Beschluß entschieden wurde, steht der Statthaftigkeit einer Wiederaufnahme nicht entgegen (Beschlüsse vom 9. September 1976 - BVerwG 2 WBW 1.75 - <BVerwGE 53, 188 [191]> undvom 25. Juli 1984 - BVerwG 2 WBW 1.84 -).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84

    Rechtsmittel

    Die Ablehnung eines Richters richtet sich auch im Rahmen der Wiederaufnahme eines Antragsverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 WBO nach § 54 VwGO, der seinerseits auf die §§ 41 bis 49 ZPO verweist (BVerwGE 33, 130; 43, 129 [BVerwG 09.09.1970 - II WD 52/70]; 53, 188) [BVerwG 10.08.1976 - I WB 119/75].
  • BVerwG, 30.12.1982 - 2 WBW 1.82

    Rechtsmittel

    Zwar hat der Senat die Statthaftigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens gegen ein rechtskräftig abgeschlossenes Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 153 VwGO bejaht (vgl.Beschlüsse vom 9. September 1976 - 2 WBW 1/75 -, vom 26. Oktober 1978 - 2 WBW 1/78 - undvom 29. Juli 1981 - 2 WBW 1/81).
  • BVerwG, 15.12.1977 - II WBW 1.74

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 9. September 1976 - II WBW 1/75 - ausgeführt hat, steht der Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags im Wehrbeschwerdeverfahren nicht entgegen, daß die Wehrbeschwerdeordnung diese Materie nicht ausdrücklich regelt.
  • BVerwG, 26.10.1978 - 2 WBW 1.78

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. September 1976 - 2 WBW 1/75 - und vom 21. Oktober 1976 - 2 WBW 1, 2/76) richtet sich im Wehrbeschwerdeverfahren die Wiederaufnahme nach den Normen der VwGO, die dabei entsprechend anzuwenden sind.
  • BVerwG, 31.01.1990 - 2 WBW 1.89

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1976 - 2 WBW 1.76

    Wiederaufnahmeantrag bzgl. einer Wehrbeschwerdesache nach Beschluß des

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